
Accidentalia negotii (lat.) ist ein juristischer Fachbegriff für die Nebenabreden eines Vertrages. Zwar müssen sich die Vertragsparteien z. B. bei einem Kaufvertrag zumindest über die Kaufsache und den Preis, beim Mietvertrag über die Mietsache und die Miete oder beim Darlehen über Geldbetrag und Zinssatz einigen - dies sind die sog. essentia...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Accidentalia_negotii

Mit accidentalia negotii (lat.) werden vertragliche Nebenpunkte bezeichnet. Siehe unter Angebot.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/accidentalianegotii.php
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